Lichtwerbung an denkmalgeschützten Gebäuden - wir können das
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Schwarzes Nasenschild mit weißen Buchstaben

Lichtwerbung an denkmalgeschützten Gebäuden

Außenwerbung an einem denkmalgeschützten Gebäude

Denkmalschutz und Leuchtreklame sind selten gut miteinander zu vereinbaren. In historischen Städten und an denkmalgeschützten Fassaden wie in Bamberg, Rothenburg ob der Tauber, Passau, Regensburg und Lindau ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, um eine effiziente Außenwerbung zum Einsatz zu bringen. Zum einen geben Städte, Kommunen und das Denkmalschutzgesetz einen exakten Rahmen vor. Zum anderen wollen Geschäftsbetreiber mit der Außenwerbung auffallen und auf sich aufmerksam machen. Einfache Leuchtkästen kommen an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel nicht zum Einsatz. Ein Ausstecker, auch als beleuchtetes Nasenschild oder Fahnentransparent bekannt, ist meist eine adäquate Lösung im Sinne des Denkmalschutzes. Apotheken nutzen das Nasenschild sehr gerne mit dem roten Apotheken-A. Diese prägen bereits seit dem Mittelalter das Stadtbild. Schon damals wiesen kunsthandwerklich geschmiedete Nasenschilder mit dem Zunftzeichen den Weg zu Gaststätten und Gewerbetreibenden.

Außenwerbung an denkmalgeschützem Gebäude


Wer regelt die Vorgabe für die Außenwerbung in historischen Städten?

In den Richtlinien des Landesamts für Denkmalpflege sind die Auflagen für eine Außenwerbeanlage exakt geregelt. Jede historische Stadt hat strikte Vorgaben erarbeitet, welche die Rahmenbedingungen für die Fassadenwerbung festlegen. Dabei gilt keineswegs die Regel „Werbung soll auffallen“. Im Gegenteil, Werbung soll sich in historischen Städten und an denkmalgeschützten Gebäuden bestmöglich integrieren. Ein gutes Beispiel bietet die Stadt Regensburg. Diese wurde zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt und gibt Bauherren und Geschäftsinhabern ein „Gestaltungshandbuch Altstadt“ zur Hand, das exakte Vorgaben aufzeigt. Mit einer modernen LED Leuchtreklame lassen sich meist die Wünsche der Städteplaner und der Gewerbetreibenden vereinen, wie unsere langjährige Erfahrung zeigt.

Werbeschilder in der UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt Regensburg

Im Ensemblebereich der Regensburger Altstadt ist jedes Schild ab 0,25 Quadratmeter eine Werbeanlage und damit genehmigungspflichtig. Ist die Reklame kleiner, muss ein formloser Antrag (eine denkmalpflegerische Erlaubnis) beim Amt für Archiv- und Denkmalpflege eingeholt werden. Grundsätzlich darf die Werbeanlage nur an der Stätte der Leistung, also an der Geschäftsfassade angebracht werden.

Das LED-Aussteckschild in der historischen Altstadt

Ausleger sind die traditionelle Werbeform in einer Altstadt. Diese sollen filigran und wenig auffällig gestaltet werden. Die sogenannten Nasenschilder dürfen in Regensburg in der Altstadt maximal 80 Zentimeter von der Fassade im rechten Winkel abstehen. Die Ansichtsfläche darf 0,5 Quadratmeter je Seite nicht übersteigen. Bei der Bautiefe ist ein maximales Maß von sechs Zentimetern vorgegeben. Früher konnte man in diese schmalen Ausleger keine Leuchtmittel verbauen. Diese waren deshalb nicht selbstleuchtend, sondern wurden mit Strahler angeleuchtet. Den modernen LED-Leuchtmitteln reichen sechs Zentimeter Bautiefe für eine homogene Ausleuchtung aus. Mit einem LED-Aussteckschild mit dekupiertem Schriftzug oder aufgesetzten Buchstaben lassen sich die Anforderungen des Denkmalschutzes erfüllen. LED bringt den Firmennamen oder das Logo zum Leuchten. Die Alternative dazu sind elegante LED-Schienen, die das Nasenschild von unten anstrahlen.

Außenwerbung beleuchtet an historischem Gebäude


LED Einzelbuchstaben für das denkmalgeschützte Gebäude

Einzelbuchstaben in Profil 3, die sogenannten Schattenschriften sind an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel erlaubt. Diese müssen sich auf die Kernaussage reduzieren und in die Fassade hinsichtlich Proportion und Anbringungsort integrieren. Der Hauptschriftzug darf maximal 40 Zentimeter hoch sein. Die optimale Lösung bieten auch hier moderne LED Einzelleuchtbuchstaben, die sehr individuell gestaltet werden können.

Unser erfahrenes Team von Werbetechnikern baut gerne eine maßgeschneiderte Leuchtreklame für Sie auf. Von der Beratung über die Planung, den Erstellung des Bauantrags, der Herstellung bis zur Montage sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für Leuchtreklamen und beleuchteten Schilder aller Art. Mit unserem Know-how wird Ihre Außenwerbung auch am denkmalgeschützten Gebäude den optimalen Effekt erzielen.



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