06 Mai Reparatur Leuchtreklame nach Sturmschaden
Reparatur Leuchtreklame nach Sturmschaden Bei einem Sturmschaden an der Leuchtreklame haften je nach Standort der Lichtwerbung die Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. In jedem Fall sollten bis zum Eintreffen des Sachverständigen keine großen Veränderungen vorgenommen werden. Nach Freigabe durch die Versicherung ist auf jeden Fall...