Wir helfen beim Bauantrag - Genehmigung Werbeanlagen Bayern
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Baugenehmigung – Bauantrag Werbeanlagen

Baugenehmigung Werbeanlagen Bayern

Für die Errichtung oder Änderung einer gewerblichen Werbeanlage, Lichtwerbung oder Leuchtreklame ist ein Bauantrag mit baurechtlicher Genehmigung notwendig. Zu beachten sind in Bayern die bayerische Bauordnung und das Denkmalschutzgesetz. Viele Städte wie Schwabach, Regensburg, Erlangen, München oder Nürnberg haben die Bauordnung noch durch eine Werbeanlagensatzung ergänzt. Was sich kompliziert anhört, kann bei Zusammenarbeit mit uns recht einfach sein. Denn wir unterstützen beim Bauantrag und können auf Wunsch fast alle Vorarbeiten abnehmen.

Viele Missverständnisse gibt es auch bei der Werbung am Ort der Leistung. Selbst bei einer Veränderung der neuen Leuchtreklame am Laden muss ein Bauantrag gestellt werden. Schon ein Farbwechsel führt zu einer Veränderung des Bestandschutzes. Vor allem wer schnell seine Leuchtreklame wechseln möchte, sollte auf uns vertrauen. Der häufigste Grund für Ablehnungen sind nicht eindeutige und unzureichende Unterlagen. Deshalb empfiehlt die Behörde auch oftmals, einen Werbetechniker mit Erfahrung einzubinden. Nur ein vollständiger Bauantrag ist der Schlüssel zur schnellen Genehmigung. Wir sorgen für einen vollständigen Bauantrag in Bayern und Süddeutschland und können sofort nach Erteilung mit dem Bau beginnen. Denn knapp 20 Mitarbeiter arbeiten in unserer Fertigung und können sehr schnell die gewünschte Lichtwerbung, SpanntuchtransparenteLED-Leuchtbuchstaben oder Werbepylone produzieren. Da wir auch eine eigene Lackierkabine haben, muss kein Arbeitsschritt außer Haus gegeben werden. Das spart Zeit und senkt die Kosten.

Antrag Genehmigung Werbeanlage


Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage in Bayern im Außenbereich

Benötigt wird eine Baugenehmigung nach der Landesbauverordnung für Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbeanlagen und Schaukästen. Bereits vorab machen wir uns bei der Stadt oder der Werbeanlagensatzung mit den Bedingungen vertraut. In Bayern arbeiten wir seit über 15 Jahren und kennen viele Vorschriften der Städte aus Erfahrung. So ist es einfacher, die Vorschriften einzuhalten und den Kunden auch vernünftig zu beraten. Denn möchte ein Kunde an einer viel befahrenen Straße eine stark blickende Leuchtschrift, so kann man davon ausgehen, dass hier eine Gefährdung vorliegt. Auch das Verunstaltungsgebot in Bayern, vor allem in Regensburg ist zu beachten. Wird das ästhetische Befinden verletzt und das Straßenbild verunstaltet, kann die Behörde Einspruch einlegen. Eine Werbeanlage soll auffallen, eine hohe Sichtbarkeit aufweisen aber nicht zu stark auffallen.

Bayerische Bauordnung Werbeanlagen

Um Fehler bei der Planung zu vermeiden, bieten wir uns als erfahrene Werbetechniker an. Vor allem in Bayern stehen Sie mit uns auf der sicheren Seite. Wir beraten, planen und bauen Ihre neue Lichtwerbeanlage. Auf Wunsch montieren wir diese auch bundesweit vor Ort. Sie können uns jederzeit in unserer Fabrik in Pfreimd besuchen oder sich von uns per Telefon, E-Mail oder vor Ort beraten lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit für ein unverbindliches Erstgespräch und nehmen jetzt Kontakt zu uns auf.



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